Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) und Hofordnung1. VertragsgrundlagenMit der Abgabe der Anmeldung und unserer schriftlichen Bestätigung und / oder die Entrichtung des Eintrittsgeldes bzw. Zahlung eines Ausrittes oder Gutscheins, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für den Besuch der Kamelfarm und deren Einrichtungen sowie den Ritt mit Kamelen. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich deutsches Recht. 1.1 VertragspartnerVertragspartner ist die Kamelfarm als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln beim Abschluß des Benutzungsvertrages als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die Institution. Diese hat die volle Zahlungsverpflichtung. 1.2 VertragsverhältnisDurch den Erwerb eines Gutscheins oder Ähnliches kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Erwerber und der Kamelfarm zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und der Kamelfarm bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und hilfswise nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren mögliche eigenen Geschäftsbedingungen für die Kamelfarm keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie der Kamelfarm mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zum Gelände gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Kamelfarmbesuch ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, kann den Abschluß des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere Verwarnungen und Abmahnungen, auch im Zusammenhang mit der Kündigung des Benutzungsvertrages und einem Verweis vom Hof, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden. 2. Zutritt2.1 ZutrittsvoraussetzungenDer Aufenthalt auf der Kamelfarm ist nur nach Absprache gestattet. Es dürfen nur die gekennzeichneten Eingänge benutzt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf der Kamelfarm aufhalten. 2.2 Zutrittsverweigerung und ZutrittsentzugDie Kamelfarm ist eine private, gewerbliche Einrichtung, ein allgemeiner Zutrittsanspruch besteht nicht. Der Abschluss eines Benutzungsvertrages und der Zugang zur Kamelfarm können daher von Vertragsabschluss ohne Begründung insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluß besteht, verweigert werden. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluß stehen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung der Bezahlung vom Hofgelände verwiesen werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere , anderer Besucher oder des Hofes ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist. Eine Kündigung des Benutzungsvertrages durch sofortige Verweisung vom Hof ist weiter zulässig, wenn sich der Benutzer in solchem Maß, insbesondere auch durch Verstoß gegen die Hofordnung oder Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des Personals, vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages und die Verweisung gerechtfertigt sind. Die Kündigung und die Verweisung setzen eine mündliche Abmahnung voraus, es sei denn, dass der Verstoß objektiv so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet ist. 2.3 HundeHunde sind auf der Kamelfarm willkommen, sind aber an der Leine zu führen, um eine Belästigung oder Gefährdung von anderen Besuchern oder der Tiere zu verhindern. Hunde, von denen nach unserer Meinung eine Gefährdung oder Störung unserer Tiere oder Besucher ausgehen kann, können ohne weitere Begründung vom Besuch der Kamelfarm ausgeschlossen werden. 3. ParkenAuf den Parkflächen der Kamelfarm gelten die Regeln der StVO. Auf dem Hofgelände ist Schritttempo zu fahren. Für beim Parken eingetretene oder verursachte Schäden übernimmt die Kamelfarm keine Haftung. 3.1 Pflichten und Haftung beim ParkenMit dem Abstellen der Fahrzeuge auf unseren Parkplätzen wird kein Verwahrungs- oder Bewachungsverhältnis begründet. Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Parkflächen ab. 3.2 Schäden beim ParkenAchten Sie bitte beim Verlassen des Fahrzeuges darauf, dass Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen sind und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurück bleiben. Wir haften nicht für Schäden an Ihrem Wagen, insbesondere solchen, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosion oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch Dritte, soweit für das Entstehen eines Schadens nicht eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits ursächlich oder mit ursächlich geworden ist. Sie sind verpflichtet, aufgetretene Schäden an Ihrem Wagen der Hofleitung unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen des Parkplatzes anzuzeigen. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits beruhen. 4. SicherheitDer Umgang und das Reiten mit den Kamelen erfolgt, unabhängig unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindern ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. In allen Gebäuden der Kamelfarm gilt strenges Rauchverbot. Der Besitz und das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen wie Pistolen, Messer, Schlagringe etc. sind auf dem Gelände nicht gestattet. Die Koppeln sind durch Elektrozäune gesichert, halten Sie Abstand und vermeiden Sie Berührungen. 5. Füttern und Streicheln der TiereKamele sind grundsätzlich freundliche und ruhige Tiere. Dennoch sind einige Regeln zu beachten, um unangenehme Überraschungen und Schäden zu vermeiden:Folgen Sie stets den Anweisungen des PersonalsÄrgern Sie die Tiere nichtWenn Sie unsicher im Umgang mit den Tieren sind, halten Sie Abstand und fragen im Zweifel bei dem Personal nachDas Betreten der Boxen und Weiden ist grundsätzlich untersagt. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, weil sich beispielsweise Kinder, die mit den Tieren vertraut sind, dort aufhalten oder mit den Tieren arbeitenHalten Sie sich strikt an das Fütterungsverbot! Allem was lecker schmeckt, können unsere Lieblinge kaum widerstehen und schnappen dann auch mal kräftig zu, was leicht zu Bissverleztungen führen kannKamele können zur Verteidigung oder auch im Übermut mit allen Vieren nach allen Seiten ausschlagen. Halten Sie deshalb gebührenden Abstand!Verlassen Sie die Treibgänge im Stall und auf dem Gelände, wenn die Tiere auf die Weide oder zurück in den Stall gebracht werden 6. Verlust von GegenständenDie Kamelfarm übernimmt keine Haftung für verlorene oder abhanden gekommene Gegenstände der Besucher. Fundsachen sind beim Personal abzugeben und können dort wieder abgeholt werden. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Für mitgeführtes Gepäck, mitgeführte und / oder abgestellte Gegenstände wird auch dann kein Verwahrungs- oder Bewachungsverhältnis begründet, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis unseres Personals erfolgt. 7. SchadensmeldungSollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies der Hofleitung unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen der Kamelfarm anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen. 8. Fotografieren und FilmenWir freuen uns, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Interessen machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Zwecke bedürfen unserer vorherigen Genehmigung. 9. ZahlungsbedingungenDie von Ihnen gebuchten Erlebnisse sind vorab per Überweisung auf unser Konto oder Paypal zu bezahlen. Gruppenerlebnisse oder individuelle Buchungen müssen mit mind. 30% der Gesamtsumme angezahlt werden. Ohne vorherige Zahlung bzw. Anzahlung erfolgt keine verbindliche Reservierung. Die jeweiligen Zahlungsbedingungen finden Sie auch auf Ihrer Rechnung. 10. TerminvereinbarungenErfolgen bindend schriftlich bzw. per Email nach Eingang Ihrer Zahlung gem. Punkt 9. Teilnehmer, die über Jochen-Schweizer gebucht haben, müssen für eine verbindliche Terminvereinbarung ihre Gutscheincodes angeben. Terminverlegungen sind bis 24 Stunden vor dem Erlebnis möglich. Sollte dieser Zeitraum unterschritten werden verfällt Ihr Anspruch. Bei Stornierung Ihrer Buchung erheben wir 15% der Gesamtsumme als Stornogebühr zur Abgeltung des uns entstandenen Aufwands (Porto, Bearbeitungszeiten etc.). Zu den vereinbarten Terminen bitten wir um pünktliches Erscheinen. Sollte Ihnen dies aufgrund widriger Umstände nicht möglich sein, dann informieren Sie uns bitte umgehend telefonisch. Wir vereinbaren die Erlebnistermine individuell mit unseren Gästen und richten unseren Arbeitsablauf darauf ein. Darüber hinaus stellen wir i.d.R. kleine Gruppen zusammen. Wartezeiten von mehr als 15 Minuten sind weder für uns noch für die anderen Reitgäste zumutbar. Sollten Sie sich ohne entsprechende Information mehr als 15 Minuten verspäten, findet das Erlebnis ohne Sie statt und Ihr Anspruch verfällt.Bei ungünstigen Wetterbedingungen, wie z.B. Regen, Gewitter, Sturm, rutschiger Boden usw., können Erlebnisse wie z.B. die Ausritte nicht stattfinden. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie spätestens am Tag des vereinbarten Termins telefonisch benachrichtigen. Daher sollten Sie uns bei der Buchung entsprechende Kontaktdaten mitteilen, damit wir Sie erreichen können. Wenn Sie weitere Anreisen zu uns haben, teilen Sie uns dies bitte mit, wir werden das dann entsprechend berücksichtigen und Sie früh genug informieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Verlegungen teilweise recht kurzfristig erfolgen müssen. Da die Wettervorhersagen eher unzuverlässig sind, warten wir üblicherweise bis zum Tag des Termins, bevor wir uns bei Ihnen melden. Sollte sich das Wetter plötzlich verschlechtern (Gewitter o.ä.) und Sie sind bereits unterwegs oder schon auf der Kamelfarm und das Erlebnis kann nicht stattfinden, so ist dies höhere Gewalt. Dafür übernehmen wir keine Haftung und leisten auch keinen Kostenersatz für z.B. entstandene Fahrtkosten o.ä. 11. AllgemeinesDie Berechtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt der Kamelfarm vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsansprüche ist der Sitz der Kamelfarm am Niederrhein (Amtsgericht Geldern). Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen Geschäftsbedingungen zur Folge. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behält sich die Kamelfarm vor, den Hof bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu schließen. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit wie möglich zu einem späteren Zeitpunkt erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt. |
Kamelfarm am Niederrhein
Wüstenschiffe am Niederrhein ...